Casino Bad Ragaz
Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren zur Identitätsprüfung und Geldwäschebekämpfung im Casino Bad Ragaz.

AML- und KYC-Richtlinie Casino Bad Ragaz

Casino Bad Ragaz

1. Zweck und Geltungsbereich

Casino Bad Ragaz unterliegt den in der Schweiz geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Diese Richtlinie legt die Grundsätze, Verfahren und Pflichten fest, die im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten angewendet werden.

Die Regelungen gelten für alle Personen, die eine Geschäftsbeziehung mit Casino Bad Ragaz eingehen oder eine bestehende Geschäftsbeziehung aufrechterhalten.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG)
  • Bundesgesetz über Geldspiele (BGS)
  • einschlägige Verordnungen und Vorgaben der zuständigen Schweizer Behörden

2. Identitätsprüfung (Know Your Customer)

2.1 Zeitpunkt der Prüfung

Die Identitätsprüfung erfolgt vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und spätestens vor Durchführung der ersten Transaktion. Bei bestehenden Kundenbeziehungen kann eine erneute Prüfung erfolgen, wenn sich relevante Umstände ändern oder wenn definierte Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.

2.2 Erforderliche Dokumente

Zur Feststellung der Identität sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Adressnachweis
    • Aktuelles Dokument, nicht älter als drei Monate (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug)
  • Nachweis der Mittelherkunft
    • Bei erhöhtem Risiko oder auf gesonderte Anforderung

Alle eingereichten Dokumente müssen lesbar, vollständig und gültig sein. Kopien werden nur in der vom Casino Bad Ragaz vorgegebenen Form akzeptiert.

2.3 Schwellenwerte

Gemäss den in der Schweiz geltenden Vorgaben ist eine Identitätsprüfung unter anderem obligatorisch, wenn Einzahlungen innerhalb von 30 Tagen den Betrag von CHF 15.000 erreichen oder überschreiten. Weitere Auslöser können bestimmte Auszahlungsszenarien oder die Schliessung eines Kontos sein.

3. Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence)

In bestimmten Konstellationen kommen verstärkte Sorgfaltspflichten zur Anwendung. Dies betrifft insbesondere:

  • Politisch exponierte Personen (PEP)

    • Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt bekleiden oder bekleidet haben, sowie deren unmittelbare Familienangehörige und bekannte enge Mitarbeitende, unterliegen einer erweiterten Prüfung. Die Aufnahme oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung mit einer PEP bedarf einer gesonderten Genehmigung.
  • Hohe Transaktionsvolumina

    • Bei ungewöhnlich hohen oder häufigen Transaktionen, die nicht dem bekannten Nutzungsverhalten entsprechen, erfolgt eine zusätzliche Überprüfung.
  • Unklare Mittelherkunft

    • Ist die Herkunft der eingesetzten Mittel nicht nachvollziehbar oder weist sie Unstimmigkeiten auf, werden ergänzende Nachweise zur Mittelherkunft angefordert.
  • Geografisches Risiko

    • Transaktionen mit Bezug zu Ländern oder Gebieten, die als Hochrisikogebiete eingestuft sind, werden gesondert bewertet.

4. Screening gegen Sanktionslisten und PEP-Datenbanken

Kunden und Transaktionen werden systematisch gegen internationale Sanktionslisten und anerkannte PEP-Datenbanken geprüft. Dieses Screening findet bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung sowie in regelmässigen Abständen und anlassbezogen während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung statt.

Bei einem Treffer wird die betreffende Transaktion umgehend angehalten und intern zur weiteren Beurteilung eskaliert.

5. Laufende Transaktionsüberwachung

Für die Überwachung von Transaktionen werden automatisierte und manuelle Verfahren eingesetzt. Ziel ist die Erkennung von Auffälligkeiten, die auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder sonstige unerlaubte Aktivitäten hindeuten können. Erfasste Auffälligkeiten werden dokumentiert und intern geprüft.

Merkmale, die eine Überprüfung auslösen können, sind unter anderem:

  • ungewöhnliche Häufigkeit oder Höhe von Transaktionen
  • Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Abweichungen vom bekannten Nutzungs- und Risikoprofil
  • systematische Aufteilung von Beträgen zur Unterschreitung von Schwellenwerten

6. Meldepflichten

Ergibt die interne Prüfung einen begründeten Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, erfolgt eine Meldung an die zuständige Meldestelle für Geldwäscherei, Money Laundering Reporting Office Switzerland (MROS).

Bis zum Abschluss der behördlichen Prüfung kann die Geschäftsbeziehung eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Kunden werden im Rahmen eines laufenden Meldeverfahrens nicht über die Erstattung einer Verdachtsmeldung informiert, soweit dies gesetzlich untersagt ist.

7. Aufbewahrung von Daten und Unterlagen

Alle im Rahmen der KYC-Prüfung erhobenen Dokumente sowie sämtliche AML-relevanten Aufzeichnungen und Transaktionsdaten werden für mindestens zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.

Diese Frist entspricht den gesetzlichen Anforderungen des GwG. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erfolgt die Löschung oder Anonymisierung der Daten gemäss den geltenden Datenschutzvorschriften.

8. Pflichten der Kunden

Kunden sind verpflichtet, im Rahmen der Identitätsprüfung vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen und alle angeforderten Dokumente fristgerecht vorzulegen. Die Verwendung falscher oder gefälschter Dokumente ist unzulässig und wird den zuständigen Behörden gemeldet.

Änderungen relevanter persönlicher Daten, insbesondere Adresse, Staatsangehörigkeit oder beruflicher Status, sind Casino Bad Ragaz unverzüglich mitzuteilen.

Solange eine Identitätsprüfung nicht abgeschlossen ist, können Transaktionen eingeschränkt oder vollständig gesperrt werden. Casino Bad Ragaz ist berechtigt, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen oder zu beenden, wenn erforderliche Unterlagen nicht beigebracht werden oder wenn Zweifel an der Echtheit oder Plausibilität der vorgelegten Dokumente bestehen.

9. Interne Organisation und Verantwortlichkeit

Die Umsetzung dieser Richtlinie obliegt der intern benannten Compliance-Funktion. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Ausarbeitung und Aktualisierung interner Vorgaben und Verfahren
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • Pflege und Überwachung der eingesetzten Prüf- und Überwachungssysteme
  • Dokumentation und Beurteilung von Verdachtsfällen
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Die Richtlinie wird regelmässig überprüft und bei Bedarf an geänderte gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen angepasst.

10. Änderungen dieser Richtlinie

Casino Bad Ragaz behält sich vor, diese AML- und KYC-Richtlinie jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, um geänderten gesetzlichen Vorgaben, aufsichtsrechtlichen Anforderungen oder internen Prozessen Rechnung zu tragen.

Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des Casino Bad Ragaz abrufbar. Bei wesentlichen Änderungen werden bestehende Kunden in geeigneter Form informiert, soweit dies vorgesehen ist.